Stand: 15. August 2026
Stimmschatz ist ein Angebot der Railvision Sàrl, Chemin des Crêts-de-Champel 33, 1206 Genève. Sie erreichen uns unter kontakt@stimmschatz.ch.
Stimmschatz hilft Familien, Erinnerungen zu bewahren: ein Foto, eine Sprachnachricht, und daraus etwas, das bleibt. Diese Bedingungen gelten für die Nutzung unserer Website und unserer Dienste. Für die Bestellung einer Postkarte mit Stimme gelten zusätzlich die Bedingungen für die Postkarte mit Stimme.
Stimmschatz ist für persönliche Nachrichten und Erinnerungen gedacht.
Nicht über Stimmschatz verschickt werden dürfen Inhalte, die andere Menschen bedrohen, schwer belästigen oder herabwürdigen, die zu Gewalt aufrufen, die Kinder gefährden, die gegen Gesetze verstossen, oder die Rechte anderer verletzen.
Sie versichern uns, dass Sie die Fotos und Aufnahmen, die Sie uns schicken, verwenden dürfen. Bei einem Foto aus einem professionellen Shooting heisst das: dass Sie es drucken und verschicken lassen dürfen. Bei einer Aufnahme mit anderen Stimmen: dass die Beteiligten einverstanden sind.
Bevor eine Karte gedruckt wird, prüfen wir Foto und Aufnahme — technisch und inhaltlich, teils automatisch, teils von Hand. Wir behalten uns vor, einen Auftrag nicht auszuführen. Bereits Bezahltes erstatten wir dann vollständig zurück; die Einzelheiten stehen in den Bedingungen für die Postkarte.
Wir lesen Ihre Nachrichten nicht zum Vergnügen und verwenden Ihre Inhalte nicht als Werbematerial.
Fotos, Aufnahmen und Geschichten, die Sie uns schicken, gehören Ihnen. Sie geben uns nur das Recht, sie für den von Ihnen bestellten Zweck zu verwenden: sie zu prüfen, die Karte herzustellen, sie zu versenden und die Aufnahme über den persönlichen Zugangscode abrufbar zu halten.
Wir geben uns Mühe, dass die Website und der Dienst erreichbar sind, können das aber nicht lückenlos zusichern. Wartungsarbeiten, Störungen bei unseren Dienstleistern und höhere Gewalt können dazwischenkommen.
Wir können diese Bedingungen anpassen. Für eine bereits aufgegebene Bestellung gilt immer die Fassung, die bei der Bestellung galt.
Es gilt Schweizer Recht. Für den Gerichtsstand gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Soweit eine Gerichtsstandsvereinbarung zulässig ist, ist Genf Gerichtsstand.